Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Preise

  • Stundenansatz: Für alle normale Arbeiten werden CHF 85,00 / Std. verrechnet. Angebrochene Stunden werden im Viertelstundentakt abgerechnet.
  • Minimalbetrag: Minimalbetrag pro Auftrag beträgt CHF 85,00
  • Fahrtkosten: Die Fahrtzeit von der Werkstatt auf die Baustelle ( Arbeitsort ) sowie die Fahrtzeit zum Zurückfahren in die Werkstatt wird als normale Arbeitszeit verrechnet. Für die Fahrten werden CHF 0,95 / Km. mindestens aber CHF 40,00 pauschal (pro Auftrag) gerechnet. Spezielle Transporte werden individuell abgerechnet.
  • Pauschal/Offerten: Es besteht die Möglichkeit nach Absprache die Kosten auch Pauschal zu berechnen, dafür ist eine Offerte nötig. Für grössere Arbeiten ab einer Auftragssumme von CHF 500,00 erstelle ich Ihnen gerne eine kostenlose Offerte. Bei einer Offerte mit Fixpreis gilt die Faustregel, das heisst bei höheren Materialkosten oder grösserem Aufwand werden noch max. 15 % vom offerierten Preis dazu gerechnet.
  • Aufträge: Ein Auftrag fängt in der Werkstatt an. Die nötige Maschinen, das nötige Material und das Werkzeug werden Vorbereitet und ins Auto geladen (15-30 min.). Das selbe gilt auch beim Abladen und Versorgen (15-30 min.). Ebenso wird die Zeit zur Beschaffung von Materialien als Arbeitszeit verrechnet. Normalerweise rechne ich nur 1/4 Stunde falls es nicht zu aufwändig ist einen Auftrag abzuschliessen.
  • Maschinenspesen: Der Einsatz von Benzin-Maschinen (oder Maschinen mit grösserem Akku) wie Heckenschere, Trimmer, Laubbläser oder Hochdruckreiniger werden Pauschal CHF 25,00 – 32,00 / Std. verrechnet. Elektro- und Akku- Maschinen werden nur bei grösserem Auftrag Pauschal CHF 5,00 -10,00 / Std. verrechnet.
  • Auftragsbestätigung ab einer Auftragssumme von CHF 1000,00 und unterschriebener Rapport seitens des Bauherren ist Pflicht.
  • Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Da ich momentan nicht MwSt.-pflichtig bin, verrechne ich es nicht.
  • Die Zahlung per Rechnung: innerhalb von 15 Tagen oder nach Absprache.
  • Die Verspätung der Zahlung: Erste Zahlungserinnerung nach einer Woche Verspätung ist gratis. Zweite Zahlungserinnerung nach zweiter Woche Verspätung ist mit CHF 30,00 Gebühr berechnet. Nach drei Wochen Verspätung wird Mahnung geschickt mit CHF 50,00 Gebühr. usw..